Kurtaxe für 2023


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Ab dem 1. Januar 2023 tritt der neue Beschluss über die Höhe der Kurtaxe im Bereich TZO Kršan in Kraft.

In Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Kurtaxe (Amtsblatt 52/19, 32/20 und 42/20) und auf der Grundlage der Verordnung über den höchsten und niedrigsten Betrag der Kurtaxe (Amtsblatt 71/19) ist die Gespanschaft Istrien Die Versammlung hat einen Beschluss über die Höhe der Kurtaxe für das Jahr 2023 für die Gemeinde Kršan gefasst, die ab dem 1. Januar 2023 gilt.

Die Höhe der Kurtaxe für Personen, die die Dienstleistung einer Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb in Anspruch nehmen, in dem Gastronomietätigkeiten für das Gebiet - Gemeinde Kršan durchgeführt werden, beträgt:
- für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. = 10,00 HRK / 1,33 EUR pro Person und Nacht
- für den Rest des Zeitraums = 7,00 HRK / 0,93 EUR pro Person und Nacht

Bei einer Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb der Gruppe Camps (Camps und Rest Camps):
- für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. = 10,00 HRK / 1,33 EUR pro Person und Nacht
- für den Rest des Zeitraums = 7,00 HRK / 0,93 EUR pro Person und Nacht

Höhe des jährlichen Pauschalbetrags der Kurtaxe für Personen, die in einem Haushalt oder auf einem bäuerlichen Familienbetrieb gastronomische Leistungen erbringen:
- Für die Unterbringung in einem Haushalt beträgt es 350,00 HRK / 46,45 EUR pro Bett (Grund- und Hilfsbett)
- Für die Unterkunft auf einem Familienbauernhof beträgt es 200,00 HRK / 26,54 EUR pro Bett (Grund- und Hilfsbett)
- Für die Unterbringung in einem Haushalt in einem Lager und in einer Einrichtung des Typs Camp Rest oder Camp Rest-Robinson kostet die Unterkunft HRK 500,00 / EUR 66,36 für jede Unterkunftseinheit
- Für die Unterkunft auf einem Familienbauernhof in einem Lager und in einer Einrichtung des Typs Camp Rest oder Camp Rest-Robinson kostet die Unterkunft HRK 250,00 / EUR 33,18 für jede Unterkunftseinheit

EIGENTÜMER EINES HAUSES, EINER WOHNUNG ODER EINER FERIENWOHNUNG

Der Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder einer Ferienwohnung, der die Kurtaxe nicht pauschal entrichtet, zahlt die Kurtaxe für sich und alle darin wohnenden Personen pro Übernachtung (1,33 EUR / 10,00 HRK) für einen Aufenthalt vom 15. Juni bis 15. September. Eigentümer von Häusern, Appartements oder Ferienwohnungen für sich selbst und unmittelbare Familienangehörige (Bürger der Republik Kroatien und der EU) zahlen die um 70 % ermäßigte Kurtaxe. Diese Bestimmungen gelten neben kroatischen Staatsangehörigen auch für Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Die Höhe der vom Eigentümer des Hauses, der Wohnung oder der Ferienwohnung gezahlten jährlichen Kurtaxepauschale (falls nicht pro Nacht gezahlt) für sich und seine unmittelbaren Familienangehörigen (Zahlungsfrist bis 15. Juli):
- Für das erste Mitglied beträgt es 60,00 HRK / 7,96 EUR
- Für das zweite Mitglied beträgt es 60,00 HRK / 7,96 EUR
- Für jedes weitere Mitglied 25 HRK / 3,32 EUR